1. Umfangreiche Neuerungen für CCC und EX in China ab dem 01.10.2019

Am 05.07.2019 veröffentlichte die Behörde CNCA (Certification and Accreditation Administration of the P.R. China) in Ihrer Bekanntmachung 34/2019 die Anordnung der chinesischen Marktregulierungsbehörde SAMR (State Administration for Market Supervision) mit Gültigkeit zum 01.10.2019. Ende der Übergangszeit ist jeweils der 01.10.2020.

Die veröffentlichten Entscheidungen steht unter dem Mantel der Bestrebungen des chinesischen Staatsrates Genehmigungsverfahrens zur vereinheitlichen und auch zu vereinfachen.

In der offiziellen chinesischen Bekanntmachung sind 3 Hauptpunkte festgelegt:

 

Kategorie für Explosionsschutz-Produkte in CCC-Katalog aufgenommen

Produkte die in der V.R. China unter die Kategorie Explosionsschutz (EX-Kennzeichnung) fallen werden in Zukunft unter das Zertifizierungssystem „CCC“ (China Compulsory Certification) aufgenommen.

Hierzu wurde eine neue Durchführungsbestimmung zum Explosionsschutz für elektronische Geräte veröffentlicht. Dokumentennr.: CNCA-C23-01 (Revision 2019)

Diese Regelung tritt ab dem 01.10.2019 in Kraft und Anträge können bei, an noch offiziell zu benennenden, chinesischen Zertifizierungsorganisationen eingereicht werden. Zuvor erlangte Genehmigungen, wie z.B. von der chinesische Organisation NEPSI, behalten in der Übergangszeit ihre Gültigkeit.

Ab dem 01.10.2020 dürfen betroffen Produkte ohne gültige CCC-Zertifizierung nicht mehr in die V.R. China eingeführt und vertreiben werden.

In der neuen Richtlinie sind 17 Gruppen benannt (nicht offizielle Übersetzung aus dem Chinesischen):

  1. Explosionsgeschützter Motor
  2. Explosionsgeschützte elektrische Pumpe
  3. Explosionsschutz-Verteilungsanlagen
  4. Explosionsgeschützte Schalter, Steuer – und Schutzprodukte
  5. Explosionsgeschützte Starterprodukte
  6. Explosionsgeschützte Transformatorprodukte
  7. Explosionsgeschützte elektrische Antriebe und Magnetventile
  8. Explosionsgeschützte Steckvorrichtung
  9. Explosionsgeschützte Überwachungsprodukte
  10. Explosionsgeschützte Klima- und Lüftungsanlagen
  11. Anti-Explosions-Kommunikation, Signaleinrichtung
  12. Explosionsgeschützte elektrische Heizprodukte
  13. Explosionsgeschütztes Zubehör, Ex-Komponenten
  14. Explosionsgeschützte Instrumentierungsprodukte
  15. Explosionsgeschützte Sensoren
  16. Sicherheitsbarriereprodukte
  17. Explosionsgeschütztes Instrumentengehäuse

Aktuell kann davon ausgegangen werden, dass nicht aufgeführte Produkte nicht unter diese neue Vorgabe fallen, solange die Behörden CNCA und SAMR dazu keine weiteren Bekanntmachungen veröffentlichen.

 

Kategorie Gasgeräte für den Hausgebrauch im CCC-Katalog aufgenommen

Für Gasgeräte im Hausgebrauch waren bisher separate Genehmigungen erforderlich. Ab dem 01.10.2019 wird die CCC-Zertifizierung für drei Produktgruppen zur Pflicht:

  1. Haushaltsgaskocher
  2. Haushaltsgas-Schnellwasserbereit
  3. Gas-Warmwasserbereiter

Ab dem 01.10.2020 dürfen betroffene Produkte ohne gültige CCC-Zertifizierung nicht mehr eingeführt werden.

 

 

 

 

Kühlschränke und -boxen mit einem Volumen größer oder gleich 500 Liter werden zertifizierungspflichtig nach CCC

Der in der Durchführungsbestimmung CNCA-C07-01 (Revision 2017) für Haushaltsgeräte und ähnlichen Geräte beschriebenen Zertifizierungsumfang wird ab dem 01.10.2019 erweitert um Kühlschränke- und -boxen mit einem Volumen von 500L oder mehr.

Ab dem 01.10.2020 dürfen betroffen Geräte ohne gültige CCC-Zertifizierung nicht in die V.R. China eingeführt und vertreiben werden.